Behandlungsjournal

Für alle Nutztiere muss in der Schweiz ein Behandlungsjournal geführt werden.

Darin müssen alle medizinischen Behandlungen und allfällige Absetzfristen aufgezeichnet werden.

 

Alle Tierarzneimittel, die Sie in Ihrer Stallapotheke lagern, müssen in einer Inventarliste verzeichnet sein.

 

Wir haben Ihnen dazu die Vorlagen bereitgestellt.

 

 

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